Deine Lipödem-OP ist steuerlich absetzbar!
Wenn deine Liposuktion medizinisch notwendig ist und nicht von der Krankenkasse übernommen wurde, kannst du die Kosten als außergewöhnliche Belastung in deiner Steuererklärung geltend machen. Laut dem Bundesfinanzhof ist die Liposuktion zur Behandlung von Lipödem seit 2016 eine anerkannte medizinische Maßnahme – ein amtsärztliches Gutachten ist nicht mehr erforderlich.
Welche Kosten kannst du absetzen?
- Arzthonorare und Klinikgebühren
- Vor- und Nachuntersuchungen, z. B. Lymphdrainage
- Medikamente, Kompressionsstrümpfe, Verbandsmaterial
- Fahrtkosten zu Behandlungen
Tipp: Bewahre alle Belege und Quittungen sorgfältig auf. Auch kleinere Beträge können sich summieren – jeder Euro zählt!
Bis wann kann ich das geltend machen?
Du kannst deine Steuererklärung bis zu 4 Jahre rückwirkend abgeben.
Wurde deine OP also z. B. 2021 durchgeführt, hast du noch bis Ende 2025 Zeit.
Noch unsicher?
Ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein kann dich bei Fragen zur Absetzbarkeit unterstützen.
0 % Finanzierung für österreichische Patientinnen
Für unsere Patientinnen mit Wohnsitz in Österreich bieten wir zusätzlich eine attraktive 0 % Finanzierungsmöglichkeit an – für mehr Flexibilität auf dem Weg in ein neues Leben ohne Lipödem.
Deine Vorteile:
- Planbare Raten – Passe die Laufzeit flexibel an deine finanzielle Situation an
- Schnelle & einfache Abwicklung – Wir begleiten dich Schritt für Schritt
- Sicherheit & Transparenz – Keine versteckten Gebühren
Voraussetzungen für die Finanzierung:
- Wohnsitz in Österreich
- Mindestalter: 18 Jahre
- Nettoeinkommen: Mindestens 1.270 €
- Mindestens 1 Monat beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt (oder selbständig)
- 10 % Anzahlung vor der OP