Krankenkasse & Lipödem: Das sollten Sie wissen
Seit 2020 besteht in Deutschland die Möglichkeit, dass gesetzliche Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Liposuktion bei Lipödem übernehmen. Diese Regelung gilt ausschließlich für Patientinnen im Stadium 3 mit einem Body-Mass-Index (BMI) unter 35. Die Bedingungen für eine Kostenübernahme sind dabei klar definiert:
- Es muss eine mindestens sechsmonatige konservative Therapie (z. B. Kompression, Lymphdrainage) ohne spürbare Verbesserung durchgeführt worden sein.
- Es muss eine eindeutige medizinische Notwendigkeit bestehen, etwa starke Schmerzen oder erhebliche Bewegungseinschränkungen.
- Pro Operation dürfen nicht mehr als 3.000 Milliliter Fett entfernt werden.
Kassenübernahme im LipoZentrum ist schwierig
Als Privatklinik ohne Kassenzulassung ist eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen bei einer Behandlung in unserer Einrichtung nur in Ausnahmefällen möglich. Die meisten Kassen lehnen solche Anträge ab – selbst dann, wenn alle medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Trotzdem unterstützen wir unsere Patientinnen nach Kräften bei einem Antrag auf Kostenübernahme. Dazu gehören unter anderem ärztliche Stellungnahmen, eine sorgfältige Dokumentation sowie Hinweise zur korrekten Antragstellung.
Wird der Antrag abgelehnt, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und – falls notwendig – zu klagen. Die Erfolgschancen sind leider begrenzt. Dennoch empfehlen wir, den Klageweg nicht zu scheuen: Nur wenn sich viele Betroffene zur Wehr setzen, kann langfristig ein Wandel im Gesundheitssystem stattfinden. Je mehr Stimmen laut werden, desto größer der gesellschaftliche und politische Druck, Lipödem-Patientinnen endlich die Unterstützung zukommen zu lassen, die sie verdienen.