Lipödem & Kassenübernahme

G-BA-Beschluss: Liposuktion bei Lipödem wird Kassenleistung

Am 17. Juli 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen weitreichenden Beschluss gefasst: Die operative Entfernung des krankhaften Lipödem-Fettgewebes (Liposuktion) wird zukünftig regulär von den Krankenkassen in Deutschland übernommen. Der Beschluss gilt unabhängig vom Stadium der Erkrankung und umfasst sowohl die Beine als auch die Arme. Damit wird die Liposuktion erstmals in allen Stadien als medizinisch notwendige Behandlung anerkannt – ein Meilenstein für Betroffene, jedoch nicht ohne Einschränkungen und offene Fragen.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Die Liposuktion kann nur dann über die Krankenkasse abgerechnet werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind:

  • Eine gesicherte Lipödem-Diagnose durch zwei Fachärztinnen oder Fachärzte liegt vor.
  • Vor der Operation wurde mindestens sechs Monate konservativ behandelt.
  • Die Beschwerden bestehen weiterhin in starkem Ausmaß.
  • Während dieser Zeit kam es zu keiner Gewichtszunahme.
  • Der BMI liegt zwischen 32 und 35; bei einem BMI zwischen 25 und 32 wird zusätzlich das Taille-Größen-Verhältnis (WHtR) geprüft.
  • Bei einem BMI über 35 ist zuvor eine erfolgreiche Adipositastherapie erforderlich.
  • Psychische Begleitfaktoren müssen dokumentiert und ärztlich berücksichtigt sein.
  • Andere Ursachen wie ein Lymphödem oder venöse Erkrankungen müssen ausgeschlossen werden.


Weitere Vorgaben

Neben den medizinischen Voraussetzungen gibt es organisatorische Bestimmungen:

  • Diagnose und Operation dürfen nicht von derselben Ärztin oder demselben Arzt erfolgen.
  • Die operierenden Fachärztinnen und Fachärzte müssen über eine besondere Qualifikation verfügen.
  • Die Operation muss umfassend dokumentiert und eine sorgfältige Nachsorge gewährleistet werden.
Ein großer Schritt mit Einschränkungen

Der Beschluss tritt voraussichtlich am 1. Oktober 2025 in Kraft, sofern kein Widerspruch durch das Gesundheitsministerium erfolgt. Für viele Patientinnen bedeutet dies eine erhebliche Erleichterung. Gleichzeitig zeigt sich, dass insbesondere die enge BMI-Grenze viele Betroffene ausschließt.

Darüber hinaus bleibt die Frage offen, wie die konkrete Umsetzung in der Praxis aussehen wird. Echte Verbesserungen entstehen nicht allein durch eine neue Regelung, sondern durch eine qualitätsgesicherte Durchführung der Operation und eine angemessene Nachsorge.